Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Anzeigenflächen
zwischen der SMS Verlagsgesellschaft mbH, nachfolgend als
„Auftragnehmer“ bezeichnet und dem Auftraggeber.
Zweck
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung von einer oder
mehreren Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend als
„Anzeigen“ bezeichnet) von Werbetreibenden oder sonstigen
Inserenten in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen
Druckerzeugnissen des Auftragnehmers.
Abwicklung von
Aufträgen
Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
Material und
Einreichungsfrist
Für die rechtzeitige, vollständige, fehlerfreie und den
vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung der
notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstigen
Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Materialien
müssen an dem von dem Auftragnehmer verbindlich genannten
Anzeigenschluss bei dem Auftragnehmer bzw. bei dem jeweiligen
Vertragspartner vorliegen. Das Material muss sich für den
vereinbarten Zweck, insbesondere der gebuchten Art und Größe
nach, eignen. Kosten für erforderliche Änderungen an gelieferten
Materialien werden nach Aufwand kalkuliert und dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Die Materialien, Vorlagen etc. werden
nicht zurückgeschickt.
Größenvorschriften
Sind keine besonderen Größenvorschriften
vorgegeben, so erkennt der Auftraggeber die Größenbestimmung des
Auftragnehmers und die sich daraus ergebenden Berechnungen der
Anzeige an.
Haftung für
eingereichte Materialien
Der Auftraggeber haftet für die Beschaffenheit der eingereichten
Materialien, der technischen Unbedenklichkeit der Dateien und
für sämtliche Anzeigeninhalte.
Gesetze und
sittenwidrige Inhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der
Anzeigen nicht gegen deutsches Recht, insbesondere gegen Marken-
und Urheberrecht, behördliche Verbote und die guten Sitten
verstößt oder die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen, die einen derartigen
Verstoß oder Beeinträchtigung darstellen, ohne vorherige
Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen.
Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesendeten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb einer Frist von 8
Tagen nach Erhalt der Probeabzüge mitgeteilt werden. Wird der
Probeabzug nicht fristgemäß zurückgesendet, gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt.
Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss wird nur durch schriftliche Vereinbarung
gewährt.
Beleg
Der Auftragnehmer liefert auf Wunsch jeweils
sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos eine vollständige
Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Aufnahmebescheinigung des Verlages.
Haftungsbeschränkungen
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeigen
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm
hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sachschäden, es
sei denn, ihm selbst oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und soweit es sich um Personenschäden handelt.
Bei fernmündlich durchgegebenen Anzeigen bzw.
fernmündlich veranlassten Änderungen oder Abbestellungen der
Anzeige übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Nicht termingerechter Eingang der Druckunterlagen
beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Vertragspartner hat der
Auftraggeber zu vertreten, insbesondere wird er dadurch nicht
von der Bezahlung der in Auftrag gegebenen Anzeige frei, wenn
diese nicht erscheinen kann. Diese Befreiung tritt auch dann
nicht ein, wenn der reservierte Platz anderweitig Verwendung
findet, es sei denn, dass durch anderweitige Verwendung ein
voller Zahlungs- und Kostenausgleich erfolgt.
Preise
Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise und
Bedingungen des Auftragnehmers.
Preisnachlässe
Anzeigenabschlüsse sind innerhalb eines Jahres
abzuwickeln. Nachlässe, die in der Preisliste verzeichnet sind,
werden auf alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen
gewährt. Als Beginn eines Abschlussjahres rechnet der Zeitpunkt
der ersten Veröffentlichung. Der Werbetreibende hat rückwirkend
Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn
der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der
Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Dieser
Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach
Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
Stornierungen
Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Für eine Stornierung
von Aufträgen fallen je nach Zeitpunkt folgende
Stornierungskosten an:
a. Für eine Stornierung bis zu 2 Wochen vor Anzeigenschluss 30 %
der Auftragssumme;
b. Für eine Stornierung ab 2 Wochen vor Anzeigenschluss 80 % der
Auftragssumme;
c. Für eine Stornierung nach Anzeigenschluss die Auftragssumme
in voller Höhe.
Dem Werbetreibenden wird allerdings im jeweils konkreten Fall
ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass
dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden
ist.
Zahlungsverzug
Der Auftraggeber hat - vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen -
innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung die Zahlung zu
leisten. Mit Ablauf von 14 Tagen kommt der Auftraggeber in
Verzug. Ab Verzugsbeginn hat der Auftraggeber für die
Entgeltforderung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten. Gegenüber Verbrauchern
wird ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz angesetzt, wenn sie vorher ausdrücklich auf die
Geltung der AGB hingewiesen wurden, in zumutbarer Weise von dem
Inhalt der AGB Kenntnis nehmen konnten und auf diese Rechtsfolge
in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurden. Der
Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Anzeigenpositionen
Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird von dem
Auftragnehmer keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der
Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags davon abhängig macht
und dies vorher schriftlich vereinbart worden ist.
Kenntlichmachung als Anzeige
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer
deutlich kenntlich gemacht.
Ablehnung von
Anzeigen
Die Aufnahme eines Anzeigen- oder
Beilagenauftrages kann wegen Platzmangels, wegen des Inhaltes
oder der technischen Form abgelehnt werden.
Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die
Ablehnung zu begründen.
Die Ablehnung
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Mängelanzeige
Der Auftragnehmer gewährleistet die
drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber
unverzüglich zurückgesandt.
Nicht erkennbare Mängel in der Eignung der
Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu vertreten.
Offensichtliche und erkennbare Mängel sind
innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung der Anzeige,
versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab deren Entdeckung
des Auftraggebers gegenüber schriftlich anzuzeigen. Für die
Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB.
Höhere Gewalt
Für Schäden aufgrund höherer Gewalt, Streik oder anderen
Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, haftet
dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für
nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte
Anzeigen geleistet.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der
Sitz des Auftragnehmers. Der ausschließliche Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Verlags, soweit es
sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt. Gleiches
gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat oder kein
allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland gegeben ist. Es gilt
deutsches Recht.
Letzte Änderung dieser Seite war am:
Mittwoch, 19. März 2008
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