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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Anzeigenflächen zwischen der SMS Verlagsgesellschaft mbH, nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet und dem Auftraggeber.

Zweck
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung von einer oder mehreren Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckerzeugnissen des Auftragnehmers.

Abwicklung von Aufträgen
Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

Material und Einreichungsfrist
Für die rechtzeitige, vollständige, fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung der notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Materialien müssen an dem von dem Auftragnehmer verbindlich genannten Anzeigenschluss bei dem Auftragnehmer bzw. bei dem jeweiligen Vertragspartner vorliegen. Das Material muss sich für den vereinbarten Zweck, insbesondere der gebuchten Art und Größe nach, eignen. Kosten für erforderliche Änderungen an gelieferten Materialien werden nach Aufwand kalkuliert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Materialien, Vorlagen etc. werden nicht zurückgeschickt.

Größenvorschriften
Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so erkennt der Auftraggeber die Größenbestimmung des Auftragnehmers und die sich daraus ergebenden Berechnungen der Anzeige an.

Haftung für eingereichte Materialien
Der Auftraggeber haftet für die Beschaffenheit der eingereichten Materialien, der technischen Unbedenklichkeit der Dateien und für sämtliche Anzeigeninhalte.

Gesetze und sittenwidrige Inhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der Anzeigen nicht gegen deutsches Recht, insbesondere gegen Marken- und Urheberrecht, behördliche Verbote und die guten Sitten verstößt oder die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen, die einen derartigen Verstoß oder Beeinträchtigung darstellen, ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen.

Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesendeten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Probeabzüge mitgeteilt werden. Wird der Probeabzug nicht fristgemäß zurückgesendet, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss wird nur durch schriftliche Vereinbarung gewährt.

Beleg
Der Auftragnehmer liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos eine vollständige Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

Haftungsbeschränkungen
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sachschäden, es sei denn, ihm selbst oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit es sich um Personenschäden handelt.

Bei fernmündlich durchgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen oder Abbestellungen der Anzeige übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Nicht termingerechter Eingang der Druckunterlagen beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Vertragspartner hat der Auftraggeber zu vertreten, insbesondere wird er dadurch nicht von der Bezahlung der in Auftrag gegebenen Anzeige frei, wenn diese nicht erscheinen kann. Diese Befreiung tritt auch dann nicht ein, wenn der reservierte Platz anderweitig Verwendung findet, es sei denn, dass durch anderweitige Verwendung ein voller Zahlungs- und Kostenausgleich erfolgt.

Preise
Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise und Bedingungen des Auftragnehmers.

Preisnachlässe
Anzeigenabschlüsse sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Nachlässe, die in der Preisliste verzeichnet sind, werden auf alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Als Beginn eines Abschlussjahres rechnet der Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung. Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Dieser Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

Stornierungen
Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Für eine Stornierung von Aufträgen fallen je nach Zeitpunkt folgende Stornierungskosten an:
a. Für eine Stornierung bis zu 2 Wochen vor Anzeigenschluss 30 % der Auftragssumme;
b. Für eine Stornierung ab 2 Wochen vor Anzeigenschluss 80 % der Auftragssumme;
c. Für eine Stornierung nach Anzeigenschluss die Auftragssumme in voller Höhe.
Dem Werbetreibenden wird allerdings im jeweils konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

Zahlungsverzug
Der Auftraggeber hat - vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen - innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung die Zahlung zu leisten. Mit Ablauf von 14 Tagen kommt der Auftraggeber in Verzug. Ab Verzugsbeginn hat der Auftraggeber für die Entgeltforderung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten. Gegenüber Verbrauchern wird ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz angesetzt, wenn sie vorher ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wurden, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis nehmen konnten und auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurden. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

Anzeigenpositionen
Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird von dem Auftragnehmer keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags davon abhängig macht und dies vorher schriftlich vereinbart worden ist.

Kenntlichmachung als Anzeige
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht.

Ablehnung von Anzeigen
Die Aufnahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages kann wegen Platzmangels, wegen des Inhaltes oder der technischen Form abgelehnt werden. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Ablehnung zu begründen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Mängelanzeige
Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt. Nicht erkennbare Mängel in der Eignung der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu vertreten. Offensichtliche und erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung der Anzeige, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab deren Entdeckung des Auftraggebers gegenüber schriftlich anzuzeigen. Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB.

Höhere Gewalt
Für Schäden aufgrund höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Verlags, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat oder kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland gegeben ist. Es gilt deutsches Recht.

 

 

Letzte Änderung dieser Seite war am: Mittwoch, 19. März 2008


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